Sanitätshaus: Hilfsmittel auf Rezept, Kostenübernahme und Ablauf
Ob Rollator nach der Hüft-OP, Kompressionsstrümpfe bei Venenschwäche oder Pflegehilfsmittel für die Versorgung zu Hause: Für viele Alltagshilfen ist das Sanitätshaus die erste Anlaufstelle. Doch wie kommt das Hilfsmittel eigentlich vom Rezept in Ihre Hände, was übernimmt die Krankenkasse – und was bleibt an Eigenanteil? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über Angebot, Ablauf und Kostenübernahme.
Was ist ein Sanitätshaus und was bekommt man dort?
Ein Sanitätshaus ist ein spezialisierter Fachbetrieb, der medizinische Hilfsmittel verkauft, anpasst und teils auch individuell anfertigt. Anders als in der Apotheke, die vor allem Arzneimittel abgibt, steht im Sanitätshaus die Anpassung und Beratung zu technischen und orthopädischen Hilfsmitteln im Vordergrund. Zum typischen Sortiment gehören unter anderem:
- Bandagen und Orthesen zur Stabilisierung von Gelenken (z. B. Knie, Sprunggelenk, Handgelenk)
- Kompressionsstrümpfe und -strumpfhosen bei Venenerkrankungen oder nach Operationen
- Mobilitätshilfen: Rollatoren, Gehstöcke, Unterarmgehstützen, Rollstühle
- Pflegehilfsmittel für die häusliche Versorgung, etwa Pflegebetten, Toilettensitzerhöhungen oder Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe
- Brustprothesen und Kompressionswäsche, etwa nach einer Brustkrebs-Operation
- Orthopädietechnik: individuell angefertigte Einlagen, orthopädisches Schuhwerk, Prothesen und Miederwaren
Viele Sanitätshäuser bieten zudem eine fachliche Anpassung vor Ort an – etwa das Ausmessen für Kompressionsstrümpfe oder das individuelle Einstellen eines Rollators auf Ihre Körpergröße.
Der Ablauf: Vom Rezept zum Hilfsmittel
Der klassische Weg zu einem Hilfsmittel läuft in drei Schritten:
- Ärztliche Verordnung: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt ein Rezept aus, auf dem das benötigte Hilfsmittel und die medizinische Begründung vermerkt sind. Je nach Hilfsmittel reicht die hausärztliche Verordnung, bei komplexeren Versorgungen (z. B. Orthesen, Prothesen) ist häufig eine fachärztliche Verordnung nötig.
- Sanitätshaus wählt aus und passt an: Mit dem Rezept gehen Sie in ein Sanitätshaus Ihrer Wahl. Dort wird das passende Produkt ausgesucht, individuell angepasst und – bei technischen Hilfsmitteln – häufig auch die Handhabung erklärt.
- Abrechnung mit der Krankenkasse: Bei den meisten Hilfsmitteln rechnet das Sanitätshaus direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung vor Ort, den Rest übernimmt die Kasse. Bei manchen Produkten ist vorab eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich – das Sanitätshaus reicht diesen Antrag üblicherweise für Sie ein.
Was übernimmt die Krankenkasse – und was zahlen Sie selbst?
Hilfsmittel, die im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet sind, werden bei medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse übernommen. Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen dabei grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Abgabepreises je Hilfsmittel, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € – nie mehr, als das Hilfsmittel tatsächlich kostet. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z. B. Inkontinenzartikel, Stomaartikel) gilt eine abweichende Regel: Hier zahlen Sie 10 % je Packung, insgesamt aber höchstens 10 € pro Monat.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Wer im Kalenderjahr bereits hohe Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel & Co. geleistet hat, kann bei Erreichen der individuellen Belastungsgrenze eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen. Fragen Sie hierzu direkt bei Ihrer Kasse nach den aktuellen Grenzwerten. (Angaben ohne Gewähr, Stand Juli 2026.)
Hilfsmittel nach einem Krankenhausaufenthalt
Wer nach einer Operation oder einem stationären Aufenthalt ein Hilfsmittel benötigt – etwa einen Rollator oder Gehstützen für die ersten Wochen zu Hause –, muss dafür nicht zwingend erst wieder zum Hausarzt. Im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements dürfen Krankenhausärzte bestimmte Hilfsmittel bereits vor der Entlassung verordnen, damit die Versorgung nahtlos weitergeht. Fragen Sie bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt gezielt nach dieser Möglichkeit, um Wartezeiten zu vermeiden.
Pflegehilfsmittel: Wenn die Pflegekasse zahlt
Neben den Hilfsmitteln der Krankenkasse gibt es die sogenannten Pflegehilfsmittel, die über die Pflegekasse finanziert werden. Für Verbrauchshilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen übernimmt die Pflegekasse bei häuslicher Pflege und vorliegendem Pflegegrad (1 bis 5) pauschal bis zu 42 € im Monat – ein ärztliches Rezept ist hierfür in der Regel nicht erforderlich, es genügt der Nachweis des Pflegegrades. Technische Pflegehilfsmittel zum Ausleihen oder Kaufen, etwa Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme, laufen dagegen über einen gesonderten Antrag bei der Pflegekasse. Sanitätshäuser sind mit dieser Unterscheidung vertraut und helfen bei der richtigen Zuordnung. (Angaben ohne Gewähr, Stand Juli 2026.)
Freie Wahl – aber Vertragspartner beachten
Grundsätzlich dürfen Sie sich Ihr Sanitätshaus frei aussuchen. In der Praxis haben viele Krankenkassen jedoch Verträge mit bestimmten Sanitätshäusern ausgehandelt, bei denen die Abrechnung reibungslos und ohne Mehrkosten für Sie funktioniert. Es lohnt sich daher, vor dem Einlösen eines Rezepts kurz bei der Krankenkasse nachzufragen, welche Vertragspartner in Ihrer Stadt gelistet sind. Entscheiden Sie sich für ein anderes Sanitätshaus, kann es sein, dass Sie zunächst in Vorleistung gehen und die Erstattung später bei der Kasse einreichen müssen.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse, Ihren Arzt oder Ihr Sanitätshaus vor Ort. Für konkrete Fragen zu Ihrem Einzelfall – etwa zur Kostenübernahme eines bestimmten Hilfsmittels – wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Auf der Suche nach einem Sanitätshaus in Ihrer Nähe? Im KlinikNRW-Gesundheitsverzeichnis finden Sie Sanitätshäuser in Köln, Bonn, Essen und Düsseldorf mit Adresse und Kontaktdaten.
- Wie viel Zuzahlung muss ich für ein Hilfsmittel leisten?
- Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen grundsätzlich 10 % des Abgabepreises je Hilfsmittel, mindestens 5 € und höchstens 10 € – nie mehr als das Hilfsmittel tatsächlich kostet. Bei Verbrauchshilfsmitteln wie Inkontinenzartikeln liegt die Zuzahlung bei 10 % je Packung, gedeckelt auf 10 € pro Monat. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit. Angaben ohne Gewähr, Stand Juli 2026.
- Kann ich mir das Sanitätshaus frei aussuchen?
- Grundsätzlich haben Sie freie Wahl, allerdings haben viele Krankenkassen Vertragspartner-Sanitätshäuser, mit denen sie feste Preise ausgehandelt haben. Fragen Sie am besten vor dem Einlösen des Rezepts bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Sanitätshäuser in Ihrer Nähe als Vertragspartner gelistet sind – so vermeiden Sie unnötige Nachfragen oder Mehrkosten.
- Brauche ich für einen Rollator oder Kompressionsstrümpfe immer ein Rezept?
- Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich, in der die medizinische Notwendigkeit begründet wird. Ohne Rezept können Sie Hilfsmittel im Sanitätshaus zwar auch als Privatzahler kaufen, dann übernimmt die Kasse aber keine Kosten. Bei manchen einfachen Hilfsmitteln reicht ein hausärztliches Rezept, bei anderen ist eine fachärztliche Verordnung (z. B. durch Orthopädie oder Phlebologie) nötig.
- Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln der Krankenkasse und Pflegehilfsmitteln?
- Hilfsmittel nach § 33 SGB V (z. B. Rollator, Bandagen, Hörgeräte) werden über die Krankenkasse abgerechnet und brauchen meist eine ärztliche Verordnung. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen) werden dagegen über die Pflegekasse finanziert – hierfür genügt der Nachweis eines Pflegegrades und häuslicher Pflege, ein Rezept ist nicht erforderlich. Die Pflegekasse übernimmt hierfür pauschal bis zu 42 € im Monat (Stand Juli 2026, Angaben ohne Gewähr).